Häusliche Pflege
nach SGB V Behandlungspfleg
  • Medikamente richten täglich sowie wöchentlich / Verabreichen von Medikamenten
  • Wundversorgung & Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionswickel
  • PEG – Versorgung
  • Stoma Versorgung
  • Intensive Zuckermessung, Injektionen (Insulin)
  • Infusion subkutan
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Ambulanter Pflegedienst GbR

Häusliche Pflege
nach SGB XI

  • Komplette Grundpflege Pflegegrad 1- 5
  • Große und kleine Körperpflege mit Duschen oder am Waschbecken
  • Essen kochen und anreichen
  • Transfer, Mobilisation, Lagerung (aus dem / im Bett)

& Hauswirtschaftliche Versorgung

Finanzierung

Alle Leistungen werden in der Regel durch Krankenkassen, Pflegekassen oder Sozialämter übernommen.

Private Leistungen sind auch privat finanzierbar.

Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45b

Es wird als zusätzliche Leistung neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung als weitere Entlastung für Pflegebedürftige von der Pflegekasse noch 125 Euro im Monat zur Verfügung stehen.

Einige Beispiele für diese Leistung sind:
- Einkauf von Lebensmittel, Hygienemitteln
- Organisation von weiteren Besorgungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Waschen von Wäsche
- Hilfe bei der Reinigung der Wohnung

Verhinderungspflege nach SGB XI

Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in §39 geregelt. Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise auf Grund eines Urlaubs, Krankheit oder aus einem anderen privaten Grund verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson.

Wir übernehmen gern für Sie in dem Zeitraum Ihrer Abwesenheit die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.

Beratungsgespräch (§ 37.3)

Wir werden Sie gern zuhause für eine Qualitätskontrolle zur Ihrem Pflegegrad besuchen. Sie werden einen zeitnahen und schnellem Termin bekommen. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Sie können dies aber auch privat abrechnen.

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